Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte initiiert, die Prozesse zur Datensammlung des Arbeitgebers durch ein Informationsportal zu unterstützen. Dies ist die Vorstufe der eigentlichen Datenübermittlung zur Erfüllung von Melde- und Informationspflichten. Das Informationsportal ist inzwischen verpflichtend in § 105 SGB IV geregelt.
Das Portal steht als eine Online-Plattform im Internet zur Verfügung. Es werden die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten dargestellt, denen Arbeitgeber in Deutschland unterliegen. Diese haben so die Möglichkeit, sich auf einfache Art und Weise an einem zentralen Ort einen umfassenden Überblick über ihre Verpflichtungen nach dem Sozialversicherungsrecht zu verschaffen.
Die besondere Herausforderung besteht darin, dass das materielle Recht adressatengerecht auf-bereitet und verständlich erläutert wird. Der Arbeitgeber als Anwender wird durch einfache Entscheidungsfragen durch die komplexe Struktur des Meldewesens und des damit verbundenen Datenaustauschs geführt. Neben den Frage-Antwort-Katalogen stehen ergänzende Informationsangebote zur Verfügung in Form von Steckbriefen als kompakte, themenbezogene Informationsangebote, einem Glossar wichtiger sozialversicherungsrechtlicher Begriffe, einer Bibliothek der relevanten Dokumente der Sozialversicherung und einem Bereich aktueller Meldungen.
Referenz im Internet: → informationsportal.de