Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel. Dazu gehören unter anderem Hör-, Seh- und Gehhilfen oder eine Vielzahl technischer Geräte. Alle hierfür zugelassenen Hilfsmittel müssen spezifischen Qualitätsanforderungen entsprechen, die veröffentlicht werden. Hersteller und Anbieter von Hilfsmitteln können dann Anträge stellen, damit ihre Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden. Das Verzeichnis ist für alle Interessierten öffentlich zugänglich.
Für die Erstellung dieses Verzeichnisses ist gemäß § 139 SGB V der GKV-Spitzenverband verantwortlich. Als Anlage ist ein Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Dort sind die Produkte aufgeführt, die von der sozialen Pflegeversicherung getragen werden. Das Verzeichnis steuert den Markt, was von obersten Gerichten bestätigt worden ist. Die erhältlichen Produkte werden in Art und Qualität vollständig transparent.
2021 ist das neue Portal online gegangen. Die Web-Anwendung richtet sich an drei Nutzergruppen:
Basis für die Umsetzung war das Lastenheft, das ich zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen aus Fachabteilung und IT-Koordination erstellt hatte. In ihm waren alle Anforderungen aus Fachlichkeit, Technik und Usability in dieser sehr spezifischen Materie zusammengefasst worden.
Weiterführende Informationen:
→ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes