FDZ Gesundheit offiziell eröffnet.

Kosten- und Leistungsdaten aller gesetzlich Krankenversicherten stehen zu Forschungszwecken zur Verfügung.


Anfang Oktober 2025 ist das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) offiziell von der Bundesministerin für Gesundheit eröffnet worden. Damit stehen die Kosten- und Leistungsdaten aller gesetzlich Krankenversicherten zu Forschungszwecken zur Verfügung. Forschende Personen und Institutionen können beim FDZ Gesundheit in einem Antragsportal Anträge auf Nutzung der Daten stellen.

Aktuell stehen die Kosten- und Leistungsdaten aus ambulanter Versorgung, Arzneimittelversorgung und Krankenhausaufenthalten ab dem Jahr 2019 zur Verfügung. In 2026 werden eine Vielzahl weiterer Leistungsbereiche mit Daten ab dem Jahr 2024 hinzukommen, die dann quartalsweise aktualisiert werden. Es ist vorgesehen, dass auch Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) an das FDZ Gesundheit übermittelt werden, sofern die Versicherten nicht widersprochen haben.

Die Daten werden mit Versichertenpseudonym von den Kranken- und Pflegekassen an die Datensammelstelle beim GKV-Spitzenverband übermittelt. Dort werden sie formal und auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz geprüft und zusammengeführt. Vor der Weiterleitung an das FDZ Gesundheit werden die leistungserbringenden Personen und Institutionen pseudonymisiert. Die Versichertenpseudonyme gehen an die Vertrauensstelle des Robert Koch-Instituts (RKI), wo sie für das FDZ Gesundheit noch einmal umgewandelt werden. So lassen sich Zeitreihen ohne Rückschluss auf die Versichertennummer bilden.

Der Aufbau des FDZ Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich über sechs Jahre erstreckt. Sowohl das FDZ Gesundheit als auch die Vertrauensstelle werden vollständig mit Geldern der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Dazu muss der GKV-Spitzenverband die Kosten der Datensammelstelle aus dem eigenen Haushalt tragen. Damit stellt das Verfahren einen wesentlichen Beitrag der gesetzlich Versicherten zur Förderung der Gesundheitsforschung dar.

Weiterführende Informationen:

→ Forschungsdatenzentrum Gesundheit
→ Datensammelstelle beim GKV-Spitzenverband
→ Vertrauensstelle beim RKI
→ FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit
→ Interview mit Meike Rath, GKV-Spitzenverband
→ § 303a bis 303f SGB V Datentransparenz
→ Verordnung zur Regelung der Verfahren beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZGesV)